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BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67 |
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- BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62
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Auszug aus BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67
Auch soweit Entschädigungsgerichte durch § 161 ZPO von der Aufnahme der Niederschrift freigestellt sind, müssen nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Aussagen der Partei im Tatbestand des Urteils oder in den Gründen festgehalten werden (RGZ 145, 390, 392; BGHZ 40, 84). - BGH, 27.11.1968 - IV ZR 675/68
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- RG, 22.11.1934 - VI 288/34
1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …
Auszug aus BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67
Auch soweit Entschädigungsgerichte durch § 161 ZPO von der Aufnahme der Niederschrift freigestellt sind, müssen nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Aussagen der Partei im Tatbestand des Urteils oder in den Gründen festgehalten werden (RGZ 145, 390, 392; BGHZ 40, 84).
- BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Dabei ist die deutsche Sprache dann als bevorzugte Umgangssprache anzusehen, wenn sie jemand wie eine Muttersprache spricht, ihr gegenüber den sonstigen von ihm beherrschten Sprachen im persönlich-familiären Bereich den Vorzug gegeben und sie damit in diesem Bereich regelmäßig überwiegend gebraucht hat (…Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - a.a.O.; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62; siehe auch BGH, Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - RzW 1970, S. 503).Auch der Bundesgerichtshof hat bei der Prüfung, ob jemand Angehöriger des deutschen Sprach- und Kulturkreises im Sinne des § 150 BEG ist, auf die besonderen Beziehungen zwischen Sprache und Kultur hingewiesen und im Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - (…RzW 1970, S. 503) ausgeführt: Nach den Erkenntnissen der Sprachwissenschaft erschließe sich jedem, der eine Sprache als Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache spreche, das Weltbild dieser Sprache.
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 8 RA 41/03
Deutscher Sprach- und Kulturkreis verneint bei am Stichtag 6 Monate altem Kind
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Wiedergutmachungsrecht (Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - in RzW 1970, 503) kommt dem Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Bereich für die Zugehörigkeit zum dSK im Regelfall ausschlaggebende Bedeutung zu.Diese Einbeziehung auch Minderjähriger ohne das Erfordernis der Vollendung des 16. Lebensjahres entspricht der Rechtsprechung des BGH zum Wiedergutmachungsrecht, wonach die Grundsätze zur dSK-Zugehörigkeit (im Urteil vom 25. März 1970 a.a.O.) auch für minderjährige Verfolgte jedenfalls dann gelten, wenn sie im maßgebenden Zeitraum bereits 8 oder 9 Jahre alt waren (Urteil vom 25. Juni 1974 - IX ZR 147/73 in RzW 74, 307).
- BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem …
Das vom Kläger in Abschrift überreichte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - ist im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Bundesentschädigungsgesetz ergangen und deshalb für die hier zu beurteilende Frage, welche Anforderungen an den Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu stellen sind, nicht einschlägig.
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 685/10
Deutscher Sprach -und Kulturkreis
Wird Deutsch hingegen nur im beruflichen Leben etwa mit deutschsprachigen Geschäftspartnern, nicht aber auch überwiegend in Familie und Freundeskreis gesprochen, so reicht das nicht aus (Hinweis auf Bundesgerichtshof - BGH - , Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67, abgedruckt in RzW 1970, 503). - BVerwG, 01.07.1992 - 9 B 38.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines …
Daran ändert der Hinweis der Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - (RzW 1970, 503) nichts. - BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 71.66
Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf …
nicht mehr befaßt und kommt es nunmehr nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dessen Entscheidung vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - [NJW/RzW 1970, 503]) ebenfalls nicht mehr darauf an, welche Gründe den Verfolgten veranlaßt haben, das Vertreibungsgebiet zu verlassen. - BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68
Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache - …
Demnach ist seither der Bundesgerichtshof mit der Auslegung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht mehr befaßt und kommt es nunmehr nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dessen Entscheidung vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - [NJW/RzW 1970, 503]) ebenfalls nicht mehr darauf an, welche Gründe den Verfolgten veranlaßt haben, das Vertreibungsgebiet zu verlassen. - BGH, 25.03.1970 - IX ZR 50/67
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Die für die Abgrenzung dieses Personenkreises ins Gewicht fallenden rechtlichen Gesichtspunkte hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - dargelegt. - VG Karlsruhe, 22.05.1998 - 3 K 3006/97
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Deutscher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.06.1970 - IX ZR 291/67
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Das hat der Bundesgerichtshof in der zur Abdruck bestimmten Entscheidung IX ZR 177/67 vom 23. März 1970 näher dargelegt. - BGH, 31.05.1990 - IX ZB 25/90
- BGH, 12.01.1971 - IX ZB 47/67
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- BGH, 29.09.1970 - IX ZB 357/68
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- BGH, 29.09.1970 - IX ZB 377/69
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- BGH, 21.05.1970 - IX ZB 451/69
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- BGH, 11.05.1970 - IX ZB 151/70
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- BGH, 25.03.1970 - IX ZR 116/69
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- BGH, 25.03.1970 - IX ZR 85/69
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